Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kabel Recycling Stuttgart Köklü & Celik GbR
Präambel
Die Kabel Recycling Stuttgart Köklü & Celik GbR (KRS) ist auf den Ankauf, die Sortierung, die Aufbereitung und das Recycling von Kabeln und Leitungen spezialisiert. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage sämtlicher Geschäftsbeziehungen und sollen eine transparente und rechtssichere Zusammenarbeit gewährleisten.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Kabelankauf, Lohngranulierung, Rückbau elektrischer Anlagen, Transportleistungen, Containergestellung sowie den Verkauf von Recyclingprodukten. Abweichende Bedingungen gelten nur nach ausdrücklicher Zustimmung der KRS.
§ 2 Begriffsbestimmungen
KRS = Kabel Recycling Stuttgart Köklü & Celik GbR. Auftraggeber = Vertragspartner. Kabelmaterial = elektrische Kabel und Leitungen. Materialcharge = eindeutig zuordenbare Materialmenge. Lohngranulierung = Verarbeitung im Auftrag des Eigentümers.
§ 3 Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend. Verträge kommen durch Auftragsbestätigung, Unterzeichnung oder Leistungsbeginn zustande.
§ 4 Leistungsumfang
Kabelankauf, Lohngranulierung, Rückbau, Transport, Containerdienst sowie Verkauf von Kupfer- und Kunststoffgranulat.
§ 5 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt vollständige Angaben bereit und bestätigt die rechtmäßige Herkunft des Materials.
§ 6 Materialannahme
Annahme ausschließlich sauberer Kabel und Leitungen. Kein Anspruch auf Annahme.
§ 7 Ausgeschlossene Materialien
Nicht angenommen werden insbesondere Elektroschrott, Batterien, Akkus, Leiterplatten, Transformatoren sowie kontaminierte oder gefährliche Stoffe.
§ 8 Materialprüfung
KRS darf Material hinsichtlich Reinheit, Feuchtigkeit und Qualität prüfen und bei Abweichungen die Annahme ablehnen oder den Preis anpassen.
§ 9 Verwiegung
Maßgeblich ist das Nettogewicht einer geeichten Waage der KRS. Kontrollverwiegungen können vereinbart werden.
§ 10 Preisermittlung
Die Preisbildung erfolgt anhand Materialqualität, Reinheit, Kupfergehalt, Menge und aktueller Marktsituation.
§ 11 Lohngranulierung
Die Verarbeitung erfolgt nach dem Stand der Technik. Das Material bleibt bei der Lohngranulierung grundsätzlich Eigentum des Auftraggebers. Eine bestimmte Ausbeute kann aufgrund unterschiedlicher Kabelqualitäten nicht garantiert werden. Technisch unvermeidbare Materialverluste stellen keinen Mangel dar.
§ 12 Chargentrennung und Dokumentation
Kundenmaterial wird grundsätzlich chargenrein verarbeitet und dokumentiert. Eine Vermischung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.
§ 13 Lagerung und Abholung
Fertig aufbereitetes Material ist innerhalb von 14 Tagen abzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Danach können Lagerkosten berechnet werden.
§ 14 Eigentumsverhältnisse
Beim Kabelankauf geht das Eigentum nach vollständiger Kaufpreiszahlung auf KRS über. Bei der Lohngranulierung verbleibt das Eigentum am Material und den gewonnenen Fraktionen beim Auftraggeber.
§ 15 Rückbau elektrischer Anlagen
Rückbauleistungen erfolgen auf Grundlage eines gesonderten Angebots oder Werkvertrags. Der Auftraggeber stellt die Spannungsfreiheit der Anlagen sicher, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 16 Haftung
KRS haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
§ 17 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach DSGVO und BDSG verarbeitet. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.
§ 18 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Stuttgart.
§ 19 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Version 2.1 · Stand: Juli 2026