Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Die Kabel Recycling Stuttgart Köklü & Celik GbR (KRS) ist auf den Ankauf, die Sortierung, die Aufbereitung und das Recycling von Kabeln und Leitungen spezialisiert. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage sämtlicher Geschäftsbeziehungen und sollen eine transparente und rechtssichere Zusammenarbeit gewährleisten.

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für Kabelankauf, Lohngranulierung, Rückbau elektrischer Anlagen, Transportleistungen, Containergestellung sowie den Verkauf von Recyclingprodukten. Abweichende Bedingungen gelten nur nach ausdrücklicher Zustimmung der KRS.

§ 2 Begriffsbestimmungen

KRS = Kabel Recycling Stuttgart Köklü & Celik GbR. Auftraggeber = Vertragspartner. Kabelmaterial = elektrische Kabel und Leitungen. Materialcharge = eindeutig zuordenbare Materialmenge. Lohngranulierung = Verarbeitung im Auftrag des Eigentümers.

§ 3 Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend. Verträge kommen durch Auftragsbestätigung, Unterzeichnung oder Leistungsbeginn zustande.

§ 4 Leistungsumfang

Kabelankauf, Lohngranulierung, Rückbau, Transport, Containerdienst sowie Verkauf von Kupfer- und Kunststoffgranulat.

§ 5 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt vollständige Angaben bereit und bestätigt die rechtmäßige Herkunft des Materials.

§ 6 Materialannahme

Annahme ausschließlich sauberer Kabel und Leitungen. Kein Anspruch auf Annahme.

§ 7 Ausgeschlossene Materialien

Nicht angenommen werden insbesondere Elektroschrott, Batterien, Akkus, Leiterplatten, Transformatoren sowie kontaminierte oder gefährliche Stoffe.

§ 8 Materialprüfung

KRS darf Material hinsichtlich Reinheit, Feuchtigkeit und Qualität prüfen und bei Abweichungen die Annahme ablehnen oder den Preis anpassen.

§ 9 Verwiegung

Maßgeblich ist das Nettogewicht einer geeichten Waage der KRS. Kontrollverwiegungen können vereinbart werden.

§ 10 Preisermittlung

Die Preisbildung erfolgt anhand Materialqualität, Reinheit, Kupfergehalt, Menge und aktueller Marktsituation.

§ 11 Lohngranulierung

Die Verarbeitung erfolgt nach dem Stand der Technik. Das Material bleibt bei der Lohngranulierung grundsätzlich Eigentum des Auftraggebers. Eine bestimmte Ausbeute kann aufgrund unterschiedlicher Kabelqualitäten nicht garantiert werden. Technisch unvermeidbare Materialverluste stellen keinen Mangel dar.

§ 12 Chargentrennung und Dokumentation

Kundenmaterial wird grundsätzlich chargenrein verarbeitet und dokumentiert. Eine Vermischung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.

§ 13 Lagerung und Abholung

Fertig aufbereitetes Material ist innerhalb von 14 Tagen abzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Danach können Lagerkosten berechnet werden.

§ 14 Eigentumsverhältnisse

Beim Kabelankauf geht das Eigentum nach vollständiger Kaufpreiszahlung auf KRS über. Bei der Lohngranulierung verbleibt das Eigentum am Material und den gewonnenen Fraktionen beim Auftraggeber.

§ 15 Rückbau elektrischer Anlagen

Rückbauleistungen erfolgen auf Grundlage eines gesonderten Angebots oder Werkvertrags. Der Auftraggeber stellt die Spannungsfreiheit der Anlagen sicher, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 16 Haftung

KRS haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.

§ 17 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach DSGVO und BDSG verarbeitet. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.

§ 18 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Stuttgart.

§ 19 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.